Gutachten in besonderen Fällen<<>>

Weiterbetriebsprüfung 20+

Ein Weiterbetrieb der WEA über die Auslegungsdauer von 20 Jahren hinaus ist möglich, sofern im Rahmen einer Bewertung und Prüfung zum Weiter­betrieb (BPW) ein Nachweis über die hier erforderlichen Bedingungen erbracht werden kann. Dazu dient ein Verfahren, das aus einem analytischen und praktischen Teil besteht.

Der analytische Teil dient zur Ermittlung eventueller Restlaufreserven. Der praktische Teil ist an die Wiederkehrende Prüfung mit vertieften Betrachtungen zur Materialermüdung angelehnt.

Gegenstand der BPW ist demzufolge eine individuelleAnalyse möglicher Risiken, die sich aus dem Fortbetrieb der WEA unter Berücksichtigung der bereits erreichten Betriebsdauer und der spezifischen Standort­bedingungen ergeben können.


 

Schadensbegutachtung

In den unterschiedlichsten Fällen - vom Totalschaden einer Windenergieanlage durch Brand oder Schaden durch Blitz­ein­schlag bis hin zu Schäden an Getrieben und anderen Haupt­kompo­nenten - wird in einem Gut­achten der Schaden doku­mentiert, die Schadens­ursache erforscht und die Schadens­höhe ermittelt.

Wertgutachten

Von einem aner­kannten Gutachter erfolgt hier eine objektive und fachlich fundierte Bewertung für den jeweiligen An­wen­dungs­bereich und den passenden Ein­satz­fall:

  • zur Bestim­mung des Wie­der­ver­kaufs­werts für den Verkäufer im Zusam­men­hang mit dem Re­powering von WEAs,
  • bei der Bestim­mung des Verkehrs­wertes für die Bank oder
  • bei der Bewertung eines Schaden­falles.