Prüfungen vor Ablauf der Gewährleistung<<>>

Werksabnahme

Hersteller von Wind­kraft­anlagen legen großen Wert auf Qualitäts­sicherung. Die Leistungen des Zulieferers von Turm, Rotor­blättern etc. müssen genauso kontrolliert werden wie die Herstellung der Anlage. Die Überprüfung von Einzel­komponenten, des Fertigungs­prozesses und eine Abnahme des Endprodukts durch eine unabhängige Stelle sichern einen hohen Qualitäts­standard.
 

 

Inbetriebnahmeprüfung

Der Sachverständige stellt bei der Inbetriebnahmeprüfung noch vorhandene Mängel fest und überzeugt sich davon, dass die aufgestellte Anlage mit der geprüften Ausführung konform ist, die Sicherheitseinrichtungen unein­ge­schränkt funktions­fähig sind und die Wind­energie­anlage somit bestimmungs­gemäß betrieben werden kann.

 

Gewährleistungsabnahme

Um Gewährleistungsansprüche vor der Verjährungsfrist geltend machen zu können, müssen Mängel rechtzeitig erkannt und deren Beseitigung beim Hersteller eingefordert werden.

 

 

 
Sehr hilfreich ist dabei unsere Kenntnis von Schwachstellen und Fehlerursachen dank der langjährigen Prüferfahrung an Windenergieanlagen aller Fabrikate.